Handelt es sich hier um einen zweiten Contergan-Fall?
War Duogynon nun unbedenklich (1970), vielleicht gefährlich (1972) oder gefährlich (1975)?
Eigene Mitarbeiter haben den Konzern vor den Gefahren gewarnt... "Wenn Bayer wirklich der Meinung ist, dass es keine Beweise gibt, dann dürfte es ja kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden. Und darum geht es ja eigentlich..."
Es geht auch um die Frage, ob Duogynon-Schädigungen verjährt seien, wie Bayer behauptete. Verjähren Behinderungen also mit der Zeit? Kann ein Weltkonzern, wie Bayer, sich so einfach seiner Verantwortung entziehen?
Haben auch Sie Erfahrungen mit Duogynon gemacht? Nehmen Sie Kontakt auf. Unterstützen Sie die Unterschriftenaktion zugunsten der Duogynonopfer.
Mutmaßliche deutsche Duogynongeschädigte, die sich bisher über diese Seite meldeten: 117 / Rundbrief Nr. 10 (Stand 1.09.2010)
Aktuelles - Duogynonopfer
31.08.2010
Bericht von Isabel Gal mit detaillierten Verweisen auf Studien, sowie zahlreiche Quellen von Untersuchungen zu den Wirkstoffen von Duogynon.
21.08.2010
Die Offenbachpost berichtet: "Eine Familie will Gerechtigkeit - Aus dem Skandal um Contergan nichts gelernt?". Vor dem ersten Prozess werden auch deutschlandweit erscheinende Zeitungen darüber berichten.
07.08.2010
Zur nächsten Bayer Hauptversammlung am Fr. 29.04.2011 sollten die mutmaßlichen Duogynonopfer erscheinen. Alleine um zu zeigen, dass es sich nicht "nur um bedauerliche Einzelfälle handelt". Vergessen Sie nicht diesen Termin und lassen Sie sich per Mail erinnern.
04.08.2010
Die ZDF Sendung Abenteuer Forschung berichtet über Chemikalien und vergleicht diese mit hormonell wirkenden Stoffe (TV Bericht und Printversion). Es wird aufgezeigt wie wichtig Hormone in der Schwangerschaft sind. Vielleicht werden doch mal alle von BayerSchering zitierten Untersuchungen offen gelegt, insbesondere die Tierversuche zu Duogynon.
02.08.2010
Um 21.17 Uhr auf Eins Extra "Geschädigt durch einen Schwangerschaftstest? - Ich will es endlich wissen!"
26.07.2010
Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen, sowie einige Anmerkungen und Nachfragen.
22.07.2010
Die Allgäuer Zeitung berichtet. BayerSchering wollte sich zu der Klage nicht äußern. Diese ist längst zugestellt und es gibt schon einen ersten Gerichtstermin: Landgericht Berlin 21.10.2010
21.07.2010
Nun haben sich 105 Personen aus Deutschland auf der Geschädigtenliste eingetragen. Gerichtstermin steht nun fest (21.10.2010 LG Berlin).
13.07.2010
07.07.2010
Vorschau zur Anfrage wegen Duogynon an die Bundesregierung durch Bündnis90/Die Grünen! Nun sollten die Fragen in der Regel innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden. Leider wurde mir als Einzelperson auf ähnliche Fragen "nicht" geantwortet (Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium + Antwort des Referates 111 Arzneimittelsicherheit)
Um 14.15 Uhr berichtet die Sendung markt auf WDR über Duogynon.
05.07.2010
Um 21 Uhr berichtet die WDR Sendung markt über den Fall.
04.07.2010
ARD EINS EXTRA berichtet um 18.30 Uhr über den Fall Duogynon.
Anwalt Herr Heynemann schlägt vor: "....die Contergan-Stiftung zu erweitern. Bayer zahlt einen zweckgebundenen Betrag in diese Stiftung für die Duogynonopfer ein. Diese organisieren die Auszahlung an die Betroffenen unter staatlicher Aufsicht....."
01.07.2010
Die Berliner Morgenpost berichtet über Duogynon.
Die Bundesregierung soll im Bundestag befragt werden.
26.06.2010
17.06.2010
Die ARD Sendung Brisant berichtet.
Das bayerische Gesundheitsministerium meldet sich ausführlich und in einer angemessenen Form.
15.06.2010
Contergangeschädigte unterstützen die Forderungen nach Aufklärung des Falles. Das deutsche Gesundheitsministerium antwortet nach zwei Monaten, ohne eine Frage zu beantworten und ohne weitere Stellungnahme. Der zweite Rundbrief wurde versandt.
09.06.2010
Die Bayer Schering Pharma AG ist Rechtsnachfolgerin der Schering AG und hat nun die Chance den Duogynonfall endgültig abzuschließen. Schering war damals der Hersteller von Duogynon, aber Bayer muss heute dafür einstehen und kann so bei einer Zahlung an die Geschädigten einiges an positivem Image gewinnen. Bayer sollte sich nun endlich zu Gesprächen und Nachforschungen bereit erklären, frei nach ihrem Motto: "science for a better life"
Große deutsche und internationale Zeitungen/Sender fragen nach Berichten. Zahlreiche deutsche/ausländische Zeitungen, Onlinezeitungen und Agenturen schreiben über Duogynon bzw. die Klage gegen Bayer. Hier eine kleine Auswahl:
Tagesspiegel, Abendblatt, Berliner Morgenpost, Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Kölner Stadtanzeiger, wallstreet-online.de, welt.de, nt-v, ARD, Reuters, AFP, The Local, lejdd.fr, france24, Mediafax.cz......
07.06.2010
Der Spiegelbericht ist heute erschienen und hat viel Aufmerksamkeit erregt. Pressebericht von der Koordination gegen BAYER-Gefahren - Duogynon-Opfer reichen Klage ein.
05.06.2010
Der Spiegel berichtet über Duogynon: "Chance auf Gerechtigkeit" (Vorbericht zur Montagsausgabe). Neuer Besucherrekord auf dieser Website, mit Nutzern aus der ganzen Welt.
30.05.2010
Ein Erfahrungsbericht von Eltern, der aufzeigt wie sehr sich ein Leben mit Duogynon verändern kann. Nun liegt es an Bayer endlich Auskunft zu erteilen und den Verdacht abzuschütteln, dass es sich bei Duogynon um einen zweiten Fall Contergan handeln könnte.
11.05.2010
Die Klagen auf Auskunftsanspruch wurden am Landgericht Berlin eingereicht. Seit dem Jahr 2002 erhielten Geschädigte durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 84a) das Recht auf Akteneinsicht bei Pharmaherstellern und den Aufsichtsbehörden.
07.05.2010
Die Sendung Hautnah auf WDR wird am Do., 10.06.2010 um 22.30 Uhr über Duogynon berichten.
30.04.2010
Das Thema Primodos/Duogynon wird auf der Bayer Jahreshauptversammlung wieder besprochen.
14.04.2010
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Merkel antworten. Die zuständigen Gesundheitsministerien beschäftigen sich nun damit. Minister Rösler und Minister Söder werden dann antworten.
02.04.2010
Die Betrofffenen suchen den Kontakt mit der Politik. Printmedien und TV berichten in Kürze über den Fall.
28.03.2010
Die Bayer Hauptversammlung findet am Fr. 30.04.2010 in Köln statt. Dort werden wieder Betroffene des Medikamentes Duogynon vorsprechen um endlich Auskunft zu erlangen. Ziel ist es mit Bayer ins Gespräch zu kommen, so dass das Unternehmen alte Unterlagen zu Duogynon endlich offen legt und mit den Opfern spricht.
01.03.2010
Die englischen Betroffenen nehmen erneut Kontakt zu ihrer Regierung auf und bereiten eine Klage vor.
16.12.2009
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt detailliert Auskunft über unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemäß § 84a Abs. 2 AMG. Ergebnis: Das Institut hat in der Vergangenheit zahlreiche Informationen zu "unerwünschten Arzneimittelwirkungen" im Fall Duogynon erhalten!
12.10.2009
Bayer antwortet auf die Anfrage des Anwaltes bezüglich Auskunftes nach §84a AMG. Das Ende des Briefes lautet wörtlich:"....dass ihr Mandant ein schweres Schicksal erlitten hat.... lehnen aber einen Zusammenhang mit der Einnahme von Duogynon ab und halten daher die von Ihnen geltend gemachten bzw. angekündigten Ansprüche für unbegründet."
Bayer wird also keine Unterlagen "freiwillig" einsehen lassen und sucht auch kein weiteres Gespräch. --> Nun wird der Weg für ein Klageverfahren bestritten (Auskunft nach §84a AMG).
04.10.2009
Ein Filmbericht zu Duogynon und dem Leben von Betroffenen entsteht und wird Mitte 2010 im TV zu sehen sein.
29.09.2009
Das Bundesgesundheitsministerium antwortet. Es bezieht sich auf die anhängige Anfrage an das BfArM und wird nach deren Beantwortung sich wieder mit dem Fall befassen.
20.07.2009
Deutsche Betroffene formieren sich und beraten sich bezüglich einer Klage gegen die Hersteller von Duogynon. Der Berliner Medizinrechtsanwalt Heynemann übernimmt den Fall.
12.05.2009
Auf der Hauptversammlung der Bayer AG fordern englische Medikamentenopfer in Düsseldorf eine Entschuldigung des Konzerns sowie finanzielle Kompensationen. Zwei Mitglieder des Betroffenen-Verbandes „Association for children damaged by hormone pregnancy tests“ reisten auf Einladung der Cooperation gegen Bayer Gefahren (CBG) zu diesem Zweck nach Deutschland.


